WEG - Verwaltung

Die Rechte und Pflichten eines Verwalters ergeben sich aus dem Wohneigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung und den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlungen. Der Verwalter wird durch pflichtgemäßes Ermessen eine ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht gewährleisten, das heißt, die Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns betreuen; dabei wird er alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge einhalten und durchsetzen. Zu unserem Betreuungsaufwand zählt unter anderem:

Turnusmäßige Objektbegehungen und Abstimmungsgespräche mit dem Beirat
Kurzfristige, zuverlässige und möglichst preiswerte Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, ggf. mit Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand
Überwachung der laufenden Hausgeldzahlungen gemäß Wirtschaftsplan
Konsequentes Mahnwesen
Pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung der Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne
Abschluss von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften inkl. Schriftverkehr
Sachgerechte Einberufung, Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und anschließend kurzfristige Übermittlung des Protokolls an alle Eigentümer
Prompte Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Überwachung der Hausordnung