WEG - Verwaltung
Die Rechte und Pflichten eines Verwalters ergeben sich aus dem Wohneigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung und den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlungen. Der Verwalter wird durch pflichtgemäßes Ermessen eine ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht gewährleisten, das heißt, die Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns betreuen; dabei wird er alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge einhalten und durchsetzen. Zu unserem Betreuungsaufwand zählt unter anderem:
Aktuelles
DOMINI vergrößert sich:
Mehr Personal, mehr Platz, mehr Leistung ab 2013...
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